Freitag, 15. April 2011

Hartz-IV: Der Irrsinn geht weiter

Hartz-IV-Empfänger sind verpflichtet Rücklagen zu bilden! 

Nachdem die Politik über ein Jahr gebraucht hat, um ganze fünf Euro den Ärmsten zuzugestehen, wird man nicht müde, um neue Drangsalierungen zu erfinden. Nun sollen Hartz-IV-Empfänger von ihrem Existenzminimum auch Rücklagen  für unregelmäßige Bedarfe bilden. Die Preisexplosionen von Lebensmitteln, Strom und Heizung (Öl/Gas) sind bereits ein Abenteuer.
Wie hier noch Spareinlagen zu erzielen sein sollen, das lässt der Gesetzgeber unbeantwortet. Dennoch hat Bundespräsident Christian Wulff dem neuen Hartz-IV-Regelungen per Unterschrift zugestimmt.

Readers-Edition vom 27. März 2011  Paragraph 20 Abs. 1 S. 4 SGB II: ALG II-Bezieher werden verpflichtet, Rücklagen für unregelmäßige Bedarfe zu bilden.

Hartz-IV-Betroffene sind künftig verpflichtet, von 364,00 Euro Rücklagen zu bilden. Das heißt also, trotz steigender Lebensmittelpreise, steigender Energiekosten, steigender Wohnungskosten müssen nun beispielsweise Alleinstehende (Singles) 52 Euro im Monat für Anschaffungen und Reparaturen zurücklegen. Tun sie das nicht, können diese 52 Euro einbehalten werden.

Da kommen einem gleich ein paar ungeklärte Fragen:

Wie soll ein Hartz-IV-Betroffener denn nun beweisen, dass er diese 52 Euro angespart hat?
Muss er nun jeden Monat seine Kontoauszüge vorlegen?
Was ist, wenn jemand kein Konto hat?
Muss jeder am Monatsende in den Behörden antanzen und 52 Euro in bar vorzeigen? Sollte das nun nicht möglich sein, wird das Geld einfach einbehalten? Oder gibt es Fristen? Was ist denn nun wenn man gar nichts Neues anschaffen muss?
Bekommt man dann nach 12 Monaten 624 Euro zurück? Oder Verfallt das Geld dann? Darüber lässt sich der Gesetzgber nicht aus, und beschehrt dem Sozialgericht wieder jede Menge neue Arbeit.

Was könnte denn der Zweck dieses Irrsinns sein?

Man könnte ja nun meinen, dass die Jobcenter aus reiner Fürsorge für jeden Hartz-IV-Empfänger monatlich 52 Euro für unvorhergesehene Anschaffungen ansparen.
Stellen wir uns einmal vor, es geht der Kühlschrank kaputt, das Jobcenter hat z.B. 5 x 52 Euro angespart. Macht 260 Euro.
Nun will der ALG-II-Empfänger einen Kühlschrank für 200 Euro kaufen.
Die Arge wird sagen, dass es im Sozialkaufhaus Kühlschränke für 50 Euro gibt. Und wenn man gar keine Anschaffungen tätigen muss, ist das angesparte Geld eben weg.

Die 5 Euro mehr, die ab April gezahlt werden holt man sich somit 10-fach zurück.

Rund 7 Millionen mal 52 Euro = 364 Millionen/Monat eingespart.

Also ALG2 Bezieher. Viel Spass mit der neuen Herausforderung und stürmmt eure ARGEn und verlangt Aufklärung über die vom Gesetzgeber unbeantworteten Fragen.  Die Antworten würden mich sehr interesieren. ^^

2 Kommentare:

  1. Ein toller Ansatz, um Geld im neuen Jahr zu sparen ist es, die laufenden Kosten von Verträgen oder Versicherungen zu senken. Durch Vergleichsportale im Internet wird diese Arbeit wirklich einfach gemacht.
    Eines dieser Vergleichsportale ist zum Beispiel vergleich.pir3.de

    Bei maximaler Ausbeute bei einem Vergleichsportal können Sie bis zu 1.000 Euro pro Jahr alleine bei Gas und Stromanbietern sparen. Dabei aber unbedingt auf die Zahlungsweise gucken. Tarife auf Vorkasse sind meist insgesamt günstiger, doch im Falle einer Insolvenz des Versorgers ist auch die geleistete Vorkasse futsch, so geschehen vor einigen Jahren bei TeldaFax.

    Bei Versicherungen ist noch einiges mehr drin. Dort können Sie allein durch die KFZ-Versicherung, Hausrat und Haftpflicht über 1.200 Euro sparen.

    Die Preise zu vergleichen kann sich also richtig lohnen und den Geldbeutel deutlich entlasten.

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  2. man darf doch 200€ pro lebensjahr ansparen, also auch die 52€, aber wovon kann ich auch nicht sagen

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